Datenschutzlösungen

Wir beraten und begleiten Sie umfassend und fachkundig.

Nutzen Sie unser Know-how als externe Datenschutzbeauftragte

Als zertifizierte, externe Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie beim Schutz Ihrer personenbezogenen Daten, der Daten Ihrer Kunden und Lieferanten sowie wichtiger Vermögenswerte Ihres Unternehmens.

IHK-zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Nicht erst seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist der Schutz sensibler Unternehmens- und Personendaten wichtiger denn je.

Als fachkundige Berater unterstützen wir Sie temporär oder fortlaufend als externe Datenschutzbeauftragte, die Ihnen mit Augenmaß notwendige und angemessene Maßnahmen empfehlen. Dabei ist es uns besonders wichtig, unsere Dienstleistungen zum Schutz Ihres Unternehmens immer effektiv, transparent und kostengünstig zu erbringen.

Unsere Kunden profitieren inbesondere von der idealen Verbindung aus IT-Systemhaus und externe Datenschutzbeauftragte. So haben wir die gesetzlichen Vorschriften genauso im Blick, wie die Organisation und die Sicherheit Ihrer IT-Systeme.

Eine gutes Datenschutz-Management ist auch immer ein strategischer Vorteil, der das Vertrauen in Ihr Unternehmen stärkt. So können Ihre Kunden und Lieferanten sichergehen, dass ihre Daten bei Ihnen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften gut aufgehoben sind.

Rechtliche Sicherheit für Sie und Ihr Unternehmen.

Qualifizierte Unterstützung als externe Datenschutzbeauftragte.

Praxisnahe Beratung und Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Günstige Datenschutzpakete für Unternehmen jeder Größe.

Fragen und Antworten

Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt bzw. benannt werden?

Sind mindestens 10 Mitarbeiter im Unternehmen regelmäßg mit der automatisierten Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von EDV-Anlagen beschäftigt, besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in besonders sensiblen Arbeitsbereichen grundsätzlich verpflichtend. Dazu zählen unter anderem alle mit Gesundheitsdaten konfrontierten Berufe, Behörden sowie Marktforschungsinstitute.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören beispielsweise Kundendaten und Personaldaten von Mitarbeitern wie Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail Adressen, Krankendaten oder Werturteile wie Zeugnisse.

Was sind die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten?

Grundsätzlich kann ein Datenschutzbeauftragter sowohl intern in Person eines Mitarbeiters als auch extern in Form eines Dienstleisters bestellt werden. Auf den ersten Blick scheint die Möglichkeit, einen Mitarbeiter im Unternehmen zum Datenschutzbeauftragten zu benennen, verlockend. Das erweist sich allerdings aus verschiedenen Gründen nicht immer als optimale Wahl. Hier ein Vergleich:

Externer Datenschutzbeauftragter

  • Unmittelbar abrufbare, fachlich fundierte Leistungen und dadurch schnelles Erreichen des erforderlichen Datenschutzniveaus im Unternehmen.
  • Transparente Kosten durch vertraglich festgelegte Leistungen und Preise geben Ihnen Planbarkeit.
  • Haftet vollständig für seine Leistungen (= Risikominimierung für das Unternehmen).
  • Handelt neutral mit Blick auf Details sowohl nach Außen (z. B. gegenüber Aufsichtsbehörden) als auch innerhalb des Unternehmens (z. B. gegenüber Mitarbeitern).
  • Die Beauftragung kann fristgerecht beendet werden.
  • Muss sich in die betriebliche Prozesse und Abläufe erst einarbeiten.

Interner Datenschutzbeauftragter

  • Muss erst ausgebildet und anschließend regelmäßig weitergebildet werden. Das verursacht zusätzlich zum Gehalt hohe Kosten und geht auch zulasten der regulären Arbeitszeit des Mitarbeiters.
  • Haftung für Fehlentscheidungen besteht nur im Rahmen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung. Die Geschäftsführung haftet vollständig (inkl. dem Privatvermögen).
  • Agiert häufig »Betriebsblind«. Ebenfalls besteht die Gefahr von Interessenskonflikten zwischen Datenschutz und betriebswirtschaftlichen Handeln.
  • Genießt besonderen Kündigungsschutz — vergleichbar mit einem Betriebsrat.
  • Die internen Betriebsabläufe sind häufig bereits bekannt.
Was passiert bei Nichteinhaltung der Datenschutzgesetze?

Unternehmen sollten die Einhaltung der Vorschriften gemäß Art. 5 DSGVO unbedingt sicherstellen, da die DSGVO unter anderem empfindliche Bußgelder mit sich bringt. Diese sehen eine Höhe von bis zu 20 Millionen Euro vor oder bis zu 4 Prozent des gesamten, weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres — je nachdem, welcher der Beträge höher ist (Art. 83 Abs. 5a DSGVO).

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